Bezirksjugendkammer
Am 11. Januar 2021 hat sich die neue Bezirksjugendkammer (BJK) zum ersten mal getroffen und wird für die kommenden drei Jahre Verantwortung für die Arbeit der Evangelischen Jugend Dresden übernehmen. Sie setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen, von denen die Mehrheit Jugendliche aus den beiden Dresdner Kirchenbezirken sind. Noch wird sich die BJK im Videochat treffen. Sobald echte Treffen wieder möglich sind folgt auch ein Foto der aktuellen BJK.
Die Bezirksjugendkammer der Evangelischen Jugend Dresden hat die Aufgabe, Entscheidungen für die laufende Arbeit in der Arbeitsstelle Kinder-Jugend-Bildung in Dresden zu treffen, sowie die Kinder- und Jugendarbeit in den beiden Dresdner Kirchenbezirken und all die Mitarbeitenden beratend, unterstützend und helfend zu begleiten.
Weitere Aufgaben der BJK:
- Mitwirkung bei der Anstellung von hauptberuflich Mitarbeitenden in der Arbeitsstelle Kinder-Jugend-Bildung mit Zuständigkeit für den Bereich Jugendarbeit
- Beschluss über die Jahresplanung der Jugendarbeit
- Beratungen über den Haushaltsplan
- Konzeptions- und Strukturüberlegungen Evangelischer Jugendarbeit
- Förderung des Zusammenwirkens zwischen den verschiedenen Formen der gemeindlichen und übergemeindlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Aufstellung von Richtlinien zur Verwendung von kirchlichen und außerkirchlichen Finanzmitteln
- Mitwirkung bei der Entsendung von Vertretern und Vertreterinnen der Evangelischen Jugend in Gremien
Die Bezirksjugendkammer gehören an:
- 8 Jugendliche aus den Regionen in den beiden Dresdner Kirchenbezirke
- 2 Jugendliche aus der Arbeit der Evangelischen Jugend Dresden
- die Stadtjugendpfarrerin
- die beiden Superintendenten der Dresdner Kirchenbezirke oder ihre Stellvertreter
- zwei Jugendmitarbeitende aus der Arbeitsstelle Kinder-Jugend-Bildung
- ein Bezirkskatechet
- ein Gemeindepädagoge mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit
- bis zu drei weitere durch die Bezirksjugendkammer zu berufende Mitglieder, die die Vielgestaltigkeit der Evangelischen Jugend gewährleisten
Die Bezirksjugendkammer trifft sich etwa 6 mal pro Jahr. Die Legislatur einer Bezirksjugendkammer dauert drei Jahre.
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